Strafbefehl gegen Schlagersängerin Michelle - muss sie jetzt ins Gefängnis?

Seite 2 von 2

Strafbefehl gegen Schlagersängerin Michelle - muss sie jetzt ins Gefängnis?

Stars (2 / 1) 18.07.2024 04:32 von Peter Symbolbild imago


Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass Michelle (bürgerlicher Name: Tanja Gisela Hewer) Probleme mit dem Finanzamt hat. Der Verdacht drehte sich um Steuerhinterziehung in den Jahren 2018 und 2019 sowie um steuerliche Untersuchungen für 2020. Die Staatsanwaltschaft Bonn beauftragte das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung mit der Untersuchung. Die Behörden haben schließlich ausstehende Zahlungen in Höhe von etwa 160.000 Euro festgesetzt, basierend auf geschätzten jährlichen Einnahmen von rund 500.000 Euro. Wissentliches Handeln?

Offensichtlich nicht.

Management der Sängerin war wohl schuld

Wie bereits im Oktober von BILD berichtet wurde, waren aufgrund von Veränderungen im Management-Team für die Jahre 2018 und 2019 keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingegangen. Dies soll angeblich daran liegen, dass die Sängerin sich in der Vergangenheit nie selbst um solche Angelegenheiten gekümmert hat. Ein kostspieliges Versäumnis. Die Finanzbehörde zeigte wenig Verständnis dafür: Trotz prompter Begleichung ihrer Schulden (noch im Jahr 2022) wurde im Zuge der Ermittlungen laut BILD Informationen plötzlich die Steuerfahndung bei Michelle aktiv und durchsuchte angeblich sogar ihr Haus. Michelle wollte sich gegenüber BILD nicht äußern. Ihr Anwalt erklärte gegenüber BILD: „Meine Mandantin wird dagegen rechtliche Schritte einleiten.“

Mehr aus dem Web