Durch die begrenzte Anzahl an Parkplätzen regele sich die Anzahl der Strandbesucher von allein. Deshalb sieht Kirchhoff auch keinen Grund für eine Beteiligung am Strandticker.
An den Küsten der Nordsee hingegen wurden in einigen Ferienorten weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus zu unterbinden. Die Tourismusagentur Schleswig-Holstein informiert nun darüber, dass in der Fußgängerzone von Büsum bereits seit Ende Juli Maskenpflicht gilt und der Verzehr von Eis und Fischbrötchen dort verboten ist. Auch auf Helgoland gilt auf einigen der Straßen der Insel zwischen 11.00 und 16.30 Uhr Maskenpflicht. Ähnlich sieht es auch auf der Insel Sylt aus, wo die Menschen gebeten werden, bei der Bildung von Menschenansammlungen in der Fußgängerzone von Westerland Schutzmasken zu tragen.