Tatsächlich müssen sich die Vertreter im deutschen Parlament nun mit der Petition für ein Grünen-Verbot auseinandersetzen. Gemäß dem Gesetz muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages ab 50.000 Unterschriften mit dem jeweiligen Anliegen befassen. Im Ausschuss sitzen Vertreter verschiedener Parteien, darunter auch fünf Politiker der Grünen. Die Erfolgsaussichten der Kampagne sind jedoch begrenzt. Vielmehr spiegelt sich in ihr der Frust über die Arbeit der amtierenden Ampel-Regierung wider. Um in Deutschland eine Partei zu verbieten, müssen die Parteiziele gegen die Verfassung verstoßen und eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Laut Verfassungsschutz können beide Faktoren den Grünen nicht nachgewiesen werden, wie die "Volksstimme" berichtet.
Im Gegensatz dazu ist die AfD einem Parteiverbot etwas näher. In den ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird sie vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bundesweit und im Bundesland Brandenburg steht sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall aufgeführt. Die Partei geht gegen diese Einstufung rechtlich vor.