Haftbefehl gegen Steakhouse-Erbin Block! Dänemark stellt europäischen Haftbefehl für die Millionärin aus

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Haftbefehl gegen Steakhouse-Erbin Block! Dänemark stellt europäischen Haftbefehl für die Millionärin aus

Blaulicht (2 / 1) 03.01.2024 20:54 von Günter Symbolbild imago


Stephan Hensel hatte drei der vier gemeinsamen Kinder nach einem Besuch im Jahr 2021 nicht zurückgegeben. Tochter Johanna (18) lebt angeblich freiwillig bei dem Vater, Greta (15) bei der Mutter in Hamburg. Der Streit um das Sorgerecht schwelt bereits seit zehn Jahren. Selbst als das Hamburger Oberlandesgericht Christina Block im Oktober 2021 das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprach, behielt Hensel die Kinder in Dänemark. Die dortigen Behörden unterstützen ihn, indem sie keinen Druck auf den Vater ausübten und das Urteil aus Deutschland nicht vollstreckten. In der Nacht zum Mittwoch kehrten Christina Block, Klara und Theodor in einem grauen VW Tiguan mit verdunkelten Scheiben in die Villa der Steakhaus-Erbin in Hamburg zurück.

Das Anwesen wird von bewaffneten Personenschützen rund um die Uhr bewacht. Was der Haftbefehl bedeutet:

Ein europäischer Haftbefehl soll die Auslieferung von Straftätern oder Verdächtigen erleichtern. Das Land, das ausliefern soll – in diesem Fall Deutschland – darf die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen.

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