Lehmanns Anwalt Christoph Rückel äußerte sich vor Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen, kündigte jedoch eine Stellungnahme im Gerichtssaal an. Lehmann selbst bestritt die Anschuldigungen auf Instagram und sprach von einer erheblichen Rufschädigung und Missachtung der Privatsphäre. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Im Prozess betonte Lehmann, dass er lediglich in die Garage gegangen sei, um zu sehen, was dort vor sich ging. Er führte aus, dass er eine Kettensäge bei sich hatte, weil er zuvor im Auftrag seines Nachbarn dessen Hecke geschnitten hatte. Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs, so Lehmann, treffe deshalb nicht zu. Der Prozess wird fortgesetzt, und das Urteil wird voraussichtlich am 22. Dezember vor Weihnachten gefällt.