Nächste peinliche Schlappe für Olaf Scholz - Finanzgericht hält sein Grundsteuer-Modell für nicht verfassungskonform

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Nächste peinliche Schlappe für Olaf Scholz - Finanzgericht hält sein Grundsteuer-Modell für nicht verfassungskonform

News (2 / 1) 02.12.2023 08:14 von Simo Symbolbild imago


Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Finanzrichter ist unter anderem unklar, was genau der Belastungsgrund für die Grundsteuer sein soll und wie daher überprüft werden kann, ob die Bewertungsergebnisse der Grundstücke tatsächlich bestehende Wertunterschiede angemessen widerspiegeln. Das Finanzministerium in Mainz prüft derzeit, ob es gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Im Falle einer Beschwerde wird der Bundesfinanzhof darüber entscheiden. Kai Warnecke (51), Präsident von "Haus & Grund", erklärte gegenüber der BILD-Zeitung: "Das Bundes-Grundsteuergesetz ist ein weiteres Gesetz aus der Feder von Olaf Scholz, das der SPD-Ideologie folgt und nicht der Verfassung. Da droht die nächste Klatsche für Olaf Scholz.“ Das Bundesmodell weist zahlreiche Elemente wie die willkürlich erscheinenden Bodenrichtwerte auf, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft ist. Warnecke fügte hinzu: "Es ist gut, dass die Gerichte eine zügige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ermöglichen. Die Bürger müssen die Grundsteuer bereits heute aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zahlen. So darf es nicht weitergehen.“

Experten kritisieren Grundsteuer-Modell von Olaf Scholz

Reiner Holznagel (47), Präsident des Bundes der Steuerzahler, sieht in der Entscheidung einen ersten Erfolg, "aber auch einen Weckruf an die Politik“. Sehr wahrscheinlich werde sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Grundsteuer befassen: "Das Bundesmodell steht auf der Kippe.“ Holznagel fordert: "Für uns Steuerzahler muss es endlich Rechtssicherheit geben.“ Das Wohnen dürfe nicht ständig durch den Staat teurer werden. Sein Vorschlag: Die Länder sollten schnellstmöglich über eigene Grundsteuergesetze diskutieren. In Hamburg und Hessen, die eigene Modelle haben, gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Christoph Meyer (48), FDP-Fraktionsvize, sagte zu BILD: "Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken wurden seinerzeit nicht gehört. Nun scheinen die ersten Gerichte unsere Position zu stützen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof hier schnell Klarheit schafft.“

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