Seit mehr als anderthalb Jahren wurde vor dem Landgericht München II nun wegen dieses Verbrechens verhandelt. Unter anderem auch gegen den Mitangeklagten Samuel V., der den Killer zum Tatort gefahren hat und auch in die Mordpläne eingeweiht gewesen sei. Gericht und Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass die Täter die Waffensammlung des Opfers stehlen und weiterverkaufen wollten. Unter anderem wollten die Täter auch Anzüge kaufen, um auszusehen wie Mafiabosse. Die Anwälte von Samuel V. hatten hinsichtlich der Mordanklage einen Freispruch gefordert. Die Anwälte von Haupttäter Maximilian B. forderten 12 Jahre Haft für ihre Mandanten. Dieser hatte ohne Zweifel eines der blutrünstigsten Verbrechen der vergangenen Jahre im Bundesland Bayern begangen. Während des Prozesses hatte Maximilian B. seinen Komplizen Samuel V. schwer belastet. Dieser sei es gewesen, der vorgeschlagen habe, die Tat als Suizid zu tarnen. Obwohl Samuel V. diese Anschuldigungen während des gesamten Prozesses bestritten hatte, wurde er nun verurteilt. Seine Anwälte sind der Meinung, dass ihm eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden könne und dieser auch kein Motiv für einen Mord gehabt hätte. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der Angeklagten können Revision gegen das Urteil einlegen.