Im Gesetz sind 2 Fälle vorgesehen, bei denen eine Mobilisierung der deutschen Männer möglich wäre. Dies würde bei einem Angriffskrieg gegen Deutschland oder auch einem drohenden Angriff auf Deutschland möglich, wenn der Bundestag einen gefährlichen Spannungsfall feststellt. Danach bekäme der deutsche Bundeskanzler die Befehlsgewalt über die Streitkräfte und könnte sofort das Einberufungsverfahren starten. Allerdings gibt es im deutschen Recht im Vergleich zu der Ukraine und Russland auch einen wichtigen Unterschied. Denn das deutsche Grundgesetz sieht vor, dass niemand zum Militärdienst gezwungen werden kann. Deshalb könnten Männer sich auch im Ernstfall dafür entscheiden, Deutschland auf andere Weise zu dienen statt durch den Dienst an der Waffe. Im Ernstfall müssten diese Männer dann wohl Tätigkeiten des Zivildienstes im Gesundheitswesen oder in Militärkrankenhäusern durchführen.