Wer haftet für die Schäden?
Die NASA hat daraufhin das etwa 700 Gramm schwere Trümmerstück untersucht. Experten der Raumfahrtbehörde sind nun damit beschäftigt, Antworten auf die Frage zu finden, weshalb das Objekt nicht wie erwartet in der Atmosphäre verbrannte. Es wird auch geprüft, ob zukünftig Änderungen an den Abläufen beim Umgang mit Weltraumschrott vorgenommen werden müssen.
Die Gefahr durch herabfallenden Weltraumschrott ist zwar nicht neu, da Millionen von Teilen im Orbit um die Erde kreisen, dennoch sind Vorfälle, bei denen Schäden auf der Erdoberfläche entstehen, eher selten. Meistens ist der Schrott so klein, dass er unbemerkt verglüht oder keine Schäden anrichtet. Wenn jedoch, wie im Fall von Florida, ein Wohnhaus getroffen wird, sorgt das für erhebliche Verunsicherung unter den Betroffenen.
Dr. Holger Krag, ein Experte für Weltraumschrott, erklärte gegenüber der Presse, dass in solchen Fällen der sogenannte Startstaat haftet. Dies ist der Staat, der das betreffende Objekt – sei es ein Satellit oder Raumfahrtkomponente – ins All befördert hat. Diese Regelung ist in internationalen Weltraumverträgen festgelegt und soll sicherstellen, dass für entstandene Schäden auf der Erde Verantwortung übernommen wird.