Verbesserung für Rentner
Rentner sollen künftig bis zu 44 590 Euro/Jahr hinzuverdienen können, ohne deshalb Kürzungen der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen zu müssen (bisher waren es maximal 6300 Euro). Diese Regel gilt bis Ende 2020./p>
Grundversorgung wie Gas, Strom, Internet
Für Gas, Wasser, Strom, Internet/Handy, Versicherungen erhalten Verbraucher bis 30. Juni 2020 ein „Leistungsverweigerungsrecht“, wenn sie wegen Corona in Schwierigkeiten kommen. Sie können die Zahlungen einstellen, ohne dass sie vom Netz genommen werden können, müssen ihre Schulden aber später begleichen. Laut Schufa gibt es keinen Eintrag, falls Mieten oder Raten ausfallen.Wichtige Voraussetzung: Die Ausfälle müssen Corona-bedingt sein und dies muss belegbar sein!
Kredite und Forderungen der Bank
Kredite und Forderungen können gestundet werden, wenn das Geld knapp wird. Das schließt eine Kündigung und Pfändung aus, wie sie bisher üblich war, falls Raten ausfielen. WICHTIG: Einmalige Rechnungen (z. B. Handwerker) sind weiterhin fällig!
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