Das Gericht konnte nicht eindeutig feststellen, ob der Mann den Kopf zuvor abgetrennt hatte. Dies wurde vom BGH genauso wenig beanstandet wie die Annahme der Schuldfähigkeit des Mannes. Da die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergab, wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Das Urteil ist somit rechtskräftig.